Sonntag, 24. August 2008

Magnus Gottfried Lichtwer


Quelle (Foto): Wikipedia

Magnus Gottfried Lichtwer


Der Sohn eines Juristen wurde am 30. Januar 1719 in Wurzen geboren. Der Vater starb, als der Sohn zwei Jahre alt war. Er hatte aber Glück, denn von seinem Vormund, dem Stiftskanzler Zahn, wurde er gefördert und konnte ab 1743 an der Universität Leipzig studieren (Geschichte, Jura, Philosophie). Er wechselte später an die Universität Wittenberg und schloss sein Studium erfolgreich als Dr. jur. und Magister der Philosophie ab.

Auf Grund eines Unfalls wurde Lichtwer fast völlig blind. Das schadete aber weder seiner Karriere noch seiner schriftstellerischen Arbeit. Lichtwer war an der Universität Wittenberg ab 1747 als Privatdozent tätig. Angeregt durch die Philosophie des Christian Wolff veröffentlichte Lichtwer 1758 das Lehrgedicht »Das Recht der Vernunft«. Bereits 1748 waren Lichtwers »Aesopische Fabeln« erschienen.
Lichtwer heiratet 1749 in Wittenberg Henriette Sophie Albinus und ließ sich mit seiner Familie, die sich nach und nach um 3 Töchter erweiterte, in Halberstadt nieder. Hier wurde er 1751 zum »Wirkl. Königl. Regierungsrath« ernannt und erhielt dadurch eine Anstellung in der Verwaltung, in der er es bis zum Konsistorialrat (1760) und zum Strafrichter (1762) brachte. Als Richter war er auch Abgeordneter in der Landesdeputation.

Magnus Gottfried Lichtwer starb im Alter von 64 Jahren am 7. Juli 1783 in Halberstadt.

Horst-Dieter Radke

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