– Woher mir diese Gunstbezeugung?
Als er darauf den Dieb erblickte, sagte er zu demselben:
– Du darfst unangefochten behalten, was du von meinen Günter und Waaren genommen hast, denn du hast mir einen Dienst erwiesen, dadurch daß du das Herz meiner Gattin bewogen hast, mich zu umarmen.
Erstes Bändchen
Stuttgart:
J. Scheible’s Buchhandlung
1837
Stuttgart:
J. Scheible’s Buchhandlung
1837
S. 211 f.
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