Donnerstag, 26. März 2009

Die 80. Fabel: Eines angeklagten Weibesbildes Entschuldigung


Ein Weibesbild, die sich hatte beschlaffen lassen, ward zum Stadtvogt gebracht, und von ihm befragt. Sie konnte die That zwar nicht läugnen, sie suchte sie aber zu entschuldigen. Diesfalls, als sie der Stadtvogt fragte: ob sie ganz nackend bey dem Kerl im Bette gelegen hätte? gab sie zur Antwort: Nein! Ich hatte meine Haube auf. Aber der Stadtvogt ließ sich durch diese Entschuldigung nicht bewegen, die Busse zu mäßigen.

Diese Fabel zeiget, daß man nichts damit gewinnet, wenn man seiner Sache ein Färbchen anstreichen will, und daß man seine Keuschheit durch keine Haube beweisen kann.

Moralische Fabeln mit beygefügten Erklärungen einer jeden Fabel
Aus dem Dänischen des Herrn Barons von Holberg
übersetzt durch J.A.S.K.D.E.,
Leipzig 1752

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